Einrichtungen/Gruppen

 
Institutionelles Schutzkonzept
Wie sich in den vergangenen Jahren immer deutlicher zeigte, ist in der Gesellschaft, in Institutionen und leider auch im kirchlichen Umfeld sexueller Missbrauch eine Wirklichkeit, vor der niemand die Augen verschließen darf. Deshalb haben die Diözesanleitungen, insbesondere auch die deutsche Bischofskonferenz verbindlich gemacht, dass jede Kirchengemeinde ein sog. INSTITUTIONELLES SCHUTZKONZEPT erarbeiten muss. Wir haben das für unsere Seelsorgeeinheit im Zeitraum von 2019 bis 2021 getan.  Ebenso ist auch die ERKLÄRUNG ZUM GRENZACHTENDEN UMGANG veröffentlicht. Die Bejahung dieser Erklärung ist Voraussetzung um in unserer Kirchengemeinde einen Dienst zu übernehmen, der mit Kindern, Jugendlichen oder Schutzbefohlenen zu tun hat.
Ansprechpartner
Gottesdienste in den nächsten Tagen
 
Meldungen der Erzdiözese